Allgemeine Geschäftsbedingungen für unser Restaurant „Zur blauen Traube“ Memmingen| Stand Oktober 2014
I. Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Bedingungen haben Geltung für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Gaststätte und dem Besteller (=Veranstalter) zur Überlassung von Gasträumen oder Teilbereichen nebst gastronomischer Versorgung und aller weiteren hiermit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für den Terrassenbereich als auch für den Catering-Service.
2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Gaststätte diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt bei Veranstaltungen bzw. Catering
1. Angebote der Gaststätte sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung zustande.
2. Handelt der Besteller für einen Dritten, so hat der Besteller dies unter Angabe des Namens/der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.
3. Mitarbeiter der Gaststätte sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Gaststätte.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate, so behält sich die Gaststätte das Recht vor, Preisänderungen wegen Steigerung der Einkaufspreise, Lohnkosten oder der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Jede Preisänderung ist beschränkt auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren. Erhöht sich der Preis um mehr als 6% kann der Besteller ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten.
5. Der Veranstalter, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Veranstaltungsteilnehmer dürfen keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Abweichende Vereinbarungen sind mit der Gaststätte zu treffen und schriftlich festzuhalten.
III. Preise und Zahlung
1. Die Gaststätte ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Zur Fixierung der Veranstaltung ist eine Anzahlung fällig und wird bei Fixierung Ihres Veranstaltungsumfangs festgelegt. Den Eingang des vollständigen Betrages beim Gastwirt ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. Der nach der Anzahlung verbleibende Rechnungsbetrag ist je nach Absprache am Ende der Veranstaltung fällig oder mit Erfüllung des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels fällig.
2. Die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich und wird der Preisberechnung, außer die genannte Teilnehmerzahl wird überschritten, zugrunde gelegt. Abweichungen von der Teilnehmerzahl muss der Besteller spätestens 4 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um die erforderliche Vorbereitung zu ermöglichen.
IV. Änderung der Teilnehmerzahl
1. Wird die in der Reservierung/Bestellung genannte Teilnehmerzahl rechtzeitig durch schriftliche oder telefonische Mitteilung unterschritten, so reduziert sich der Preis für die abweichende Anzahl.
2. Wird die verminderte Teilnehmerzahl nicht bis 4 Tage vor dem Veranstaltungstermin gemeldet, berechnen wir den Ausfall wie folgt:
Menü-Vorbestellungen: 75 % des Menüpreises
Platzreservierungen a’la carte: € 20,- pro nicht in Anspruch genommenen Platz;
über den Gesamtbetrag: erhält der Besteller jedoch einen Verzehrgutschein
V. Stornierung
1. Im Falle einer Stornierung des Vertrages (bei Veranstaltungen und Catering) hat die Gaststätte das Recht eine angemessene Vergütung zu fordern, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag storniert wurde. Die Höhe der Vergütung ergibt sich wie folgt, es sei denn der Besteller weist nach, dass kein Schaden entstanden ist
Stornierungstag & Vergütung
30 und mehr Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin: keine Vergütung
29 - 10 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin: 10% der Gesamtsumme gemäß Auftragsbestätigung
6 bis 2 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin: 20% der Gesamtsumme gemäß Auftragsbestätigung
1 Tag vor oder am Veranstaltungstermin: Gesamtsumme lt. Auftragsbetätigung
2. Sollte der Speisen- und Getränkeumsatz, etwa im a‘la carte Bereich, in der Auftragsbestätigung nicht festgelegt sein, nehmen wir bei Stornierung je Teilnehmer einen Speisenumsatz von 15€ und Getränkeumsatz von 5,00€ als Grundlage für die Berechnung.
3. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Recht der Gaststätte weitgehenden Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
VI. Dekorationsmaterial, Musik, Kommunikations-Technik
1. Die Anbringung von Dekorationsmaterial, sonstigen Gegenständen, Musik und Kommunikationstechnik darf nur in Absprache mit der Gaststätte stattfinden. Der Besteller übernimmt die Gewähr dafür, dass eingebrachte Materialien den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
2. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf die Gaststätte die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
3. Musik im Innenbereich ist gestattet. Bei der Musiklautstärke ist der Vorgabe der Stadt Memmingen Folge zu leisten. Eine Hausanlage ist in unserem Stüberl und der Weinstube vorhanden. Zusätzlicher Auf- und Abbau von Licht- und Tontechnik ist bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn abzustimmen. Sämtliche Technik, Licht-, Ton-, Bühnenelemente sind nach Veranstaltungsende abzubauen und sofort abzutransportieren. Die Gaststätte übernimmt keine Gewährleistung für Beschädigung oder Diebstahl.
4. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern und jegliches offene Feuer sind strikt untersagt.
VII. Haftung
1. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Gaststätte kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
2. Die Gaststätte haftet nicht für Garderobe und sonstige Gegenstände des Veranstalters.
3. Die Gaststätte haftet außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim Abhandenkommen von Kleidungs- und Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind.
4. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung der Gaststätte für von ihr eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
5. Im Falle von einfach verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen ist die Haftung der Gaststätte ausgeschlossen, es sein denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Gaststätte auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.
6. Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten unserer Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese zuvor von uns ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet worden sind.
7. Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an unsere Kunden weitergeben, ohne dass unsere Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten können.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Die Gaststätte ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen oder andere von der Gaststätte nicht zu vertretende Leistungshindernisse eintreten. Insbesondere auch wenn die Kreditwürdigkeit des Bestellers objektiv nicht gegeben ist oder keine Sicherheit in Höhe des vereinbarten Preises erbracht wird. Dies gilt auch, wenn die Sicherheit von Terrasse und Gaststätte begründet in Frage gestellt ist.
2. Die Gaststätte ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers die geschuldete Leistung zu ändern bzw. gleichwertige Raumänderungen vorzunehmen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
4. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Memmingen.
5. Mit der Unterzeichnung einer Vorbestellung oder eines Bewirtungsvertrages gemäß der Veranstaltungsabsprache akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Grundlage für die Ausrichtung Ihres Festes.
Gaststätte „Zur blauen Traube“ | W.M. Event & Gastro GmbH | Kramerstraße 8 | 87700 Memmingen
Geschäftsführer Wolfgang Blank